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Bundesprogramm Luftverkehr bzgl. Förderprogramme, Forschungsförderungen und Incentivierungsmöglichkeiten

Der Airbus A320 neo bei seinem Jungfernflug im September 2014. Die Maschinen dieser Baureihe sind leiser als ältere Flugzeuge dieses Typs.

Landendes Flugzeug (Quelle: Don-vip (Own work) [CC BY-SA 4.0], via Wikimedia Commons)
(Quelle: Don-vip (Own work) [CC BY-SA 4.0], via Wikimedia Commons)

Idee: Förderung für leise Flugzeuge

Im Lauf der letzten Jahrzehnte sind Flugzeuge immer leiser geworden (siehe „Flugzeugtypen und Lärmentwicklung“). Außerdem verbrauchen moderne Flugzeuge weniger Kerosin, produzieren weniger Schadstoffe und sind damit auch klimaverträglicher. Allerdings sind heute noch viele ältere Maschinen im Einsatz. Diese Flugzeuge gegen moderneres Fluggerät auszutauschen ist die mit Abstand wichtigste Maßnahme, um Fluglärm so weit wie möglich zu vermeiden, ohne dass an anderer Stelle Mehrbelastungen entstehen. Allerdings ist so ein Austausch für die Airlines mit hohen Investitionskosten verbunden, die sich auch nicht durch Einsparungen an anderer Stelle – etwa durch den geringeren Kerosinverbrauch – decken lassen. Deshalb setzt sich die Maßnahme dafür ein, Förderprogramme des Bundes zu schaffen, die den Fluggesellschaften die Entscheidung für eine Modernisierung ihrer Flotte erleichtern. Das Forum Flughafen und Region (FFR) schlägt ein Förderprogramm in Höhe von mindestens 500 Millionen Euro vor.

Entlastungswirkung

Schallschutz, der direkt an der Lärmquelle ansetzt, ist die wirkungsvollste Methode, um Lärm zu verringern. Dazu könnte der Austausch älterer Flugzeuge einen wichtigen Beitrag leisten. Genau beziffern lässt sich die Lärmwirkung dieser Maßnahme allerdings nicht – sie hängt unter anderem von der Anzahl der ausgetauschten Maschinen und den genauen Modellen ab.

Voraussetzungen für die Umsetzung

Es liegt nicht in den Händen der Akteure im FFR, ob und wie am Ende ein solches Förderprogramm aufgesetzt wird – diese Entscheidung treffen Akteure auf Bundesebene.

Einschränkungen

Keine


Aktueller Stand

Am 13. März 2017 haben das Land Hessen, das FFR, der Bund deutscher Luftverkehrswirtschaft und die Arbeitsgemeinschaft deutscher Fluglärmkommissionen ein gemeinsam unterzeichnetes Initiativschreiben an die Bundeswirtschaftsministerin und den Bundesverkehrsminister versendet, um die Schaffung eines Förderprogramms anzustoßen. Das FFR wird dieses Ziel auch in der neuen Legislaturperiode weiter verfolgen.

Diese Maßnahme gehört zu Säule III des Maßnahmenprogramms Aktiver Schallschutz.


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