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Untersuchung Startverfahren

Je nachdem, wie schnell das Flugzeug steigt und wann der Pilot die Klappen setzt, kommt am Boden an unterschiedlichen Orten Lärm an. Diese Maßnahme untersucht, welches Startverfahren sich in Frankfurt am besten eignet.

Startendes Flugzeug (Quelle: lichtmaster/Shutterstock)
(Quelle: lichtmaster/Shutterstock)

Idee: weniger Lärm beim Starten

Start ist nicht gleich Start: Je nachdem, wann Piloten zum Beispiel die Klappen setzen und wie schnell sie an Höhe gewinnen, verteilt sich der Lärm am Boden in unterschiedlichen Regionen. Ziel dieser Maßnahme ist es, ein Startverfahren zu finden, das die Lärmbelastung in den Gemeinden um den Flughafen Frankfurt so gering wie möglich hält. Gemäß den Leitlinien der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) zur Lärmreduzierung beim Start müssen Fluggesellschaften eins von zwei lärmmindernden Startverfahren anwenden: NADP1 oder NADP2. Die beiden Varianten unterscheiden sich darin, dass die Piloten zu unterschiedlichen Zeitpunkten die Klappen setzen. Das hat Einfluss auf das Höhenprofil des Flugs nach dem Abheben: Entweder beschleunigt das startende Flugzeug zuerst nach vorn, um dann schneller Höhe zu gewinnen, oder es steigert zunächst die Flughöhe und beschleunigt erst danach. Welches der beiden Startverfahren – NADP1 oder NADP2 – die größere Entlastung birgt, ist stark von der Siedlungsstruktur abhängig. Diese Maßnahme soll deshalb untersuchen, welches der beiden Startverfahren am Flughafenstandort Frankfurt mehr Entlastung bringt und ob es sinnvoll ist, in Frankfurt grundsätzlich eine der beiden Alternativen zu empfehlen.

Entlastungswirkung

Die Entlastungen werden sich je nach Abflugstrecke unterscheiden. Genaue Angaben sind erst möglich, wenn die in dieser Maßnahme geplanten Untersuchungen abgeschlossen sind – im ersten Schritt geht es nur darum, das für alle Abflugstrecken günstigste Startverfahren zu finden.

Voraussetzungen für die Umsetzung

Für die Untersuchung sind keine weiteren Voraussetzungen erforderlich. Sobald das Ergebnis vorliegt, berät das Expertengremium Aktiver Schallschutz, ob – und gegebenenfalls wie – es ein bestimmtes Startverfahren empfehlen möchte.

Einschränkungen

Die Untersuchung selbst unterliegt keinen Einschränkungen. Ob die Einführung eines einzigen Startverfahrens Einschränkungen unterliegen würde, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar.


Aktueller Stand

Aktuell laufen die Vorbereitungen für die Untersuchung der Startverfahren durch einen Gutachter.

Diese Maßnahme gehört zu Säule II des Maßnahmenprogramms Aktiver Schallschutz.


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