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Erhöhung des Anteils von Betriebsrichtung 25

Zwischen 65% und 75% der Betriebszeit arbeitet der Flughafen mit der lärmgünstigeren Betriebsrichtung 25. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Anteil noch weiter zu erhöhen.

Erhöhung des Anteils von Betriebsrichtung 25 (Quelle: UNH)
Bei der Landung ist Rückenwind störend – Windgeschwindigkeiten bis zu 5 Knoten sind vertretbar. (Quelle: UNH)

Mehr Rückenwind

Bezogen auf den Lärmschutz ist die Betriebsrichtung 25 (Westbetrieb) günstiger als die Betriebsrichtung 07 (Ostbetrieb). Der Grund: Die Siedlungsgebiete westlich des Flughafens reichen näher an den Flughafen heran als im Osten. Daher werden Siedlungen bei Landungen im Ostbetrieb besonders niedrig überflogen und Anwohner belastet. Die Maßnahme sieht vor die lärmgünstigere Betriebsrichtung 25 am Frankfurter Flughafen konsequent zu halten, bis die Rückenwindkomponente 5 Knoten (ca. 9 Km/h) erreicht.

Aktueller Stand

Die Maßnahme befindet sich im Regelbetrieb.


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