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Bei Lärmverlagerung Dialog

Einige Ideen für Schallschutzmaßnahmen verlagern Fluglärm in weniger dicht besiedelte Regionen. In solchen Fällen findet zunächst eine lokale Konsultation mit allen betroffenen Gemeinden statt. Erst danach fällt die Entscheidung über die Umsetzung der Maßnahme.

Einige Schallschutzmaßnahmen können den Fluglärm in dicht besiedelten Regionen verringern. Allerdings kommt es immer wieder vor, dass es dafür in anderen, weniger dicht besiedelten Gebieten etwas lauter wird. Das Expertengremium Aktiver Schallschutz spricht dann von lärmverlagernden Maßnahmen. Ein Beispiel dafür ist die Maßnahme „Darmstadt-Arheilgen umfliegen“. Sie sieht vor, dass Flugzeuge den dicht besiedelten Norden Darmstadts umfliegen. Dafür würde dann die Lärmbelastung in Darmstadt-Wixhausen sowie in Erzhausen steigen. Bevor Entscheidungen über Probebetriebe fallen, findet in solchen Fällen zukünftig mit den Gemeinden und Anwohnern gemeinsam ein Dialog statt, um alle Meinungen anzuhören. Diese Gespräche nennt das Expertengremium Aktiver Schallschutz „lokale Konsultationen“. Sie sollen im Regelfall nicht länger als sechs Monate dauern. Ziel der lokalen Konsultation ist es, ein noch höheres Maß an Transparenz und Nachvollziehbarkeit herzustellen und die Belange und Alternativvorschläge der potenziell Be- und Entlasteten umfassend zu berücksichtigen.

Die lokalen Konsultationen im Kurzprofil

Nach Empfehlung einer lärmverlagernden Maßnahme durch den Koordinierungsrat und ihrer Einbringung in die Fluglärmkommission (noch keine Beratung) beginnt das Konsultationsverfahren. Um allen Stimmen Gehör zu verschaffen, teilen sich zwei Institutionen die Leitung der lokalen Konsultationen: das Forum Flughafen und Region (FFR) und die Fluglärmkommission Frankfurt (FLK). Außerdem nehmen Vertreter der betroffenen Gemeinden an der Diskussion teil. Dabei sollen nicht nur gewählte oder offizielle Repräsentanten (etwa Bürgermeister oder Angehörige der Kommunalverwaltungen) teilnehmen, sondern auch eine begrenzte Anzahl zufällig ausgewählter Bürger der betroffenen Kommunen. Das genaue Vorgehen legt der Koordinierungsrat des FFR für jedes Verfahren individuell fest, nachdem er alle beteiligten Gemeinden angehört hat. So ist sichergestellt, dass der Ablauf genau auf die jeweilige Maßnahme zugeschnitten ist.

Zu den Regeln der Konsultationen gehört, dass alle Seiten ausreichend Zeit bekommen, um alle Informationen zu der geplanten Schallschutzmaßnahme sorgfältig zu lesen. Dazu gehören Beschreibungen der Ausgangslage und der Ziele der Maßnahme sowie eine genaue, verständliche Erklärung des geplanten Vorhabens. Außerdem können alle Beteiligten die Lärmberechnungen einsehen, die das ExpASS zu der Maßnahme durchgeführt hat. Sie geben Auskunft darüber, wie sich durch die Maßnahme die Lärmbelastung an welchen Orten verändern würde. Gibt es verschiedene Szenarien für die Umsetzung der Maßnahme, dann umfassen die Unterlagen auch Beschreibungen und Berechnungen möglicher Varianten.

Anschließend können alle Seiten Änderungen an der geplanten Schallschutzmaßnahme vorschlagen. Jeder neue Vorschlag durchläuft danach einen Prüfprozess.

Die Entscheidungsfindung

Sind alle Seiten gehört und alle Vorschläge geprüft und hat zumindest die entlastete Kommune öffentlich positiv die Arbeitsmethodik bzw. das Zustandekommen der Arbeitsergebnisse gewürdigt, so gibt der Koordinierungsrat des FFR eine Empfehlung ab – zum Beispiel, dass die Maßnahme in den Probebetrieb übergehen soll, dass sie geändert oder auch gar nicht umgesetzt werden sollte.

Anschließend ist die Fluglärmkommission (FLK) am Zug. Sie hat die gesetzliche Aufgabe, die zuständigen Behörden und die Deutsche Flugsicherung zu beraten. Im Rahmen der Konsultation bewertet sie alle bisherigen Argumente und die Empfehlung des FFR. Auch Kommunen, die nicht Mitglied der FLK sind, aber von einer Maßnahme betroffen wären, nehmen teil. Anschließend beschließt die FLK eine Empfehlung über die Umsetzung, Ablehnung oder Änderungswünsche zur Maßnahme. Gehört eine Änderung von Flugrouten zu dem Vorhaben, liegt aber die letzte Entscheidung immer beim Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung.


Alle Informationen zu den Konsultationsverfahren finden Sie auf:

konsultation.aktiver-schallschutz.de


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